Zusammenschlussvereinbarung
In Schweden ist es üblich, dass zwischen Hersteller von beispielsweise Rollstühlen und
Lieferanten von Zubehör eine sogenannte Zusammenschlussvereinbarung zu schließen,
da die Hersteller nicht für das Produkt haften, wenn nicht das Originalzubehör montiert
wird. Ausnahmen wurden nur gemacht, wenn eine Zusammenschlussvereinbarung vorlag.
Dies hat zu einer großen Unsicherheit bei den Verbrauchern geführt, da es nicht klar war,
was man darf und was man nicht darf, ohne die Herstellergarantie zu verlieren.
Deconwheel hat schon immer mit einer Reihe von Herstellern Verträge gehabt, und in
den Fällen, in denen es zu Interessenkonflikten gekommen ist, haben diese Verträge
nicht vorgelegen. In diesen Fällen sind bei HI Tests mit Rollstühlen verschiedener
Hersteller und in Kombination mit Deconwheels Zubehör/Ersatzteilen durchgeführt worden.
Nun hat das staatliche Amt für Arzneiwesen neue Richtlinien herausgegeben, die die
Situation vereinfachen sollen. Ist ein Vertragsabschluss nicht möglich, kann man anderes
Zubehör am Rollstuhl montieren, ohne dass die CE-Kennzeichnung des Rollstuhls
geändert werden muss. Diese Möglichkeit ist natürlich an eine Reihe von technischen
Voraussetzungen geknüpft, um die ursprüngliche Sicherheit der Produkte beizubehalten.
Details zu den neuen Anforderungen finden Sie im untenstehenden Link
http://www.lakemedelsverket.se/Tpl/NormalPage____1590.aspx
Deconwheel hat Zusammenschlussvereinbarungen mit folgenden Herstellern
unterschiedlicher Produkte.
Panthera
Invacare
ETAC
Sunrise
Handicare



